Gefährdungsbeurteilung Umzug
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Gefährdungsbeurteilung beim Umzug eines Industrieunternehmens – Umfassende Analyse
Ein Umzug in neue Betriebsflächen stellt ein Industrieunternehmen vor vielfältige Herausforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sind hierbei ein zentrales Instrument, um alle potenziellen Risiken im Voraus zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu planen. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei der zentrale Baustein, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Gefahren systematisch zu reduzieren. Sie schafft Rechtssicherheit, vermindert Unfälle und Gesundheitsrisiken, fördert die Wirtschaftlichkeit und Sachwertsicherheit und stärkt das Vertrauen der Beschäftigten in einen gut organisierten, sicheren Betrieb.
Gefährdungen beim Industrieumzug systematisch erfassen
- Rechtliche
- Umzugskontext
- Organisatorische
- Betreiberverantwortung
- Mustergültige
- Präventionsstrategien
Rechtliche Grundlagen - Beim Umzug eines Unternehmens müssen diverse deutsche Arbeitsschutzvorschriften beachtet werden.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das ArbSchG fordert in § 5, dass der Arbeitgeber alle Gefährdungen für Beschäftigte ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festlegt. Nach § 6 ArbSchG sind die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die getroffenen Maßnahmen und ihre Wirksamkeitskontrolle zu dokumentieren. Diese Pflichten gelten für alle Betriebe.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Regelt die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten (Arbeitsräume, Verkehrswege, Fluchtwege, Sanitärräume etc.). Sie verlangt eine an die spezifischen Umstände angepasste Gefährdungsbeurteilung. Im Anhang der ArbStättV ist eine Liste von Anforderungen (z. B. Beleuchtung, Belüftung, Fluchtwege, Raummaße) aufgeführt, die bei Neubau oder Änderung von Arbeitsstätten – also auch beim Bezug neuer Räumlichkeiten – einzuhalten sind.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Stellt Anforderungen an die Betriebssicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber, für alle Arbeitsmittel (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen vor deren Verwendung. Insbesondere sind sicherheitsrelevante Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz und Arbeitsmittel zu berücksichtigen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Greift, wenn im Betrieb Gefahrstoffe verwendet oder gelagert werden. Nach § 6 GefStoffV ist vor Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren. Bei einem Standortwechsel müssen Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen aktualisiert sowie Lagerbedingungen am neuen Standort überprüft werden.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Verlangt, dass Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte bestellen, die den Arbeitgeber besonders bei Planung, Ausführung und Änderungen von Betriebsanlagen und Arbeitsstätten beraten. Beim Neubau oder Umzug müssen diese Experten frühzeitig einbezogen werden.
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV): Die grundsätzlichen Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“) verpflichten zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Weitere Verordnungen: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Lastenhandhabungsverordnung oder das Mutterschutzgesetz enthalten jeweils eigene Vorgaben für bestimmte Gefährdungsarten.
Wert und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung im Umzugskontext - Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch erheblichen Nutzen:
Prävention von Unfällen und Gesundheitsschäden: Durch die systematische Analyse werden Gefahren frühzeitig erkannt und proaktiv begegnet.
Rechtssicherheit und Vermeidung von Haftungsrisiken: Eine ordnungsgemäß durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung erfüllt gesetzliche Anforderungen und reduziert Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und verantwortliche Personen.
Schutz der Beschäftigten und Förderung der Gesundheit: Die Mitarbeiter profitieren direkt von sicher gestalteten Arbeitsbedingungen.
Betriebliche Effizienz und Sachschutz: Bei der Durchsicht aller neuen Prozesse erkennen Unternehmen oft Optimierungspotenziale; Beschädigungen von Maschinen durch falschen Transport werden minimiert.
Involvierung und Information der Mitarbeiter: Die Erstellung bietet die Gelegenheit, Beschäftigte und Betriebsrat einzubeziehen. So entsteht Akzeptanz für den Umzug und die Maßnahmen.
Vorgehensweise in sieben Schritten
Arbeitsbereiche und Umzugsphasen festlegen: Sämtliche Tätigkeiten rund um den Umzug erfassen (Demontage, Transport, Aufbau, Betrieb) und künftig genutzte neue Arbeitsbereiche definieren.
Gefährdungen ermitteln: Begehungen von alten und neuen Flächen, Prüfung von Plänen, Gespräche mit Mitarbeitern und Experten (SiFa, Betriebsarzt).
Risiken bewerten: Einschätzen von Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit zur Priorisierung.
Schutzmaßnahmen festlegen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen definieren und kombinieren.
Maßnahmen umsetzen: Klare Verantwortlichkeiten, Termine und Ressourcen (Budget, Personal) planen.
Wirksamkeit kontrollieren: Regelmäßige Überprüfung vor, während und nach dem Umzug (Begehungen, Kontrollen, Nachjustierungen).
Dokumentation: Alle Schritte und Ergebnisse schriftlich festhalten, etwa in Form eines GBU-Formblatts.
Einbindung der relevanten Akteure
Unternehmer / Geschäftsführung / Führungskräfte: Tragen Hauptverantwortung.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt: Beratung und Unterstützung, speziell bei Planung und Gestaltung.
Fach- und Anlagenverantwortliche: Expertise für Maschinen, elektrische Anlagen und Spezialbereiche.
Beschäftigte / Sicherheitsbeauftragte: Praktisches Know-how, Hinweise auf unerkannte Gefährdungen.
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei grundlegenden Arbeitsschutzthemen, frühzeitige Einbeziehung wichtig.
Dokumentation und Aktualisierung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess. Bei Veränderungen im Umzugsablauf oder bei unvorhergesehenen Risiken muss die Dokumentation aktualisiert werden. Nach Abschluss des Umzugs empfiehlt sich eine finale Prüfung, ob alle Maßnahmen wirksam sind oder weitere Anpassungen notwendig werden.
Betreiberverantwortung – Pflichten und Haftung
Gesamtverantwortung beim Unternehmer: Die Unternehmensleitung muss den Umzug sicher gestalten und für eine rechtzeitige Gefährdungsbeurteilung sorgen.
Delegation von Pflichten: Möglich an fachkundige Personen, jedoch bleibt eine Überwachungspflicht bestehen.
Haftungsrisiken: Bei Versäumnissen drohen Bußgelder, Untersagungen oder Schadensersatzansprüche. Bei Personenschäden kann es zu Strafverfahren kommen.
Mustergültige Gefährdungsbeurteilung – Vorlage und Maßnahmenkatalog
Im Folgenden einige Beispieltabellen für Gefährdungsbereiche beim Umzug. Spalten wie Verantwortliche, Termine und Status sind in der Praxis zusätzlich wichtig.
Arbeitsstätte und Arbeitsplatzgestaltung (neue Räume)
Gefährdung | Mögliche Folgen | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Ungenügende Beleuchtung in Produktions- oder Lagerbereichen | Unfälle durch vermindertes Sehvermögen, Fehler bei der Arbeit, Augenbelastung | Technisch: Zusätzliche Leuchten, Messung der Beleuchtungsstärke; Organisatorisch: Prüfung vor Inbetriebnahme. |
Enger Verkehrsweg durch Umzugskartons oder Maschinen | Stolper-, Rutsch-, Anstoßgefahren; Behinderung von Fluchtwegen | Organisatorisch: Gänge freihalten, klare Zwischenlager definieren; Technisch: Markierungen, Rampen bei Schwellen |
Mangelhafte Belüftung/Klimatisierung | Schwindel, Konzentrationsmangel, gesundheitliche Beeinträchtigungen | |
Fehlende Ergonomie am Arbeitsplatz (z. B. Tisch, Bildschirm) | Muskel-Skelett-Beschwerden, Produktivitätsverlust, Krankheitsausfälle |
Transport von Maschinen und schweren Geräten
Gefährdung | Mögliche Folgen | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Lastenfallen beim Anheben oder Transport | Schwere Verletzungen (Quetschungen), Sachschäden | Technisch: Geeignete Hebezeuge (Krane, Stapler), korrekte Anschlagmittel; Organisatorisch: Lastweg absperren, Einweiser einsetzen. PSA: Helm, Sicherheitsschuhe. |
Quetsch- und Stoßgefahr in engen Durchgängen | Prellungen, Quetschungen von Händen und Füßen | Technisch: Feinfühlige Transporthilfen, Polsterung von Ecken; Organisatorisch: Spotter für Einweisung, Warnkommunikation. |
Arbeiten in der Höhe (Abbau, Montage) | Absturzunfälle, schwere Verletzungen | Technisch: Geeignete Höhenzugangstechnik, PSA gegen Absturz (Sicherheitsgurt); Organisatorisch: Absperrung des Gefahrenbereichs. |
Unsachgemäßer Transport von Gefahrstoffen | Umwelt- und Gesundheitsgefahr, Brand/Explosion | Technisch: Dichte, gekennzeichnete Behälter; Organisatorisch: Gefahrgutvorschriften beachten, getrennte Lagerung unverträglicher Stoffe. |
Umgang mit Gefahrstoffen (Altstandort und Neustandort)
Gefährdung | Mögliche Folgen | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Fehlende oder falsche Lagerung von Gefahrstoffen | Brand-/Explosionsgefahr, chemische Reaktionen, Gesundheitsrisiken | Technisch: Einrichtung vorschriftsmäßiger Sicherheitsschränke und Lagerräume; Organisatorisch: Gefahrstoffkataster aktualisieren, Lagerplan erstellen. |
Unzureichende Notfallausrüstung (Augendusche, Bindemittel) | Verätzungen, Vergiftungen, mangelhafte Erste Hilfe | Technisch: Notduschen, Augenspülstationen, ausreichende Lösch- und Bindemittel; Organisatorisch: Unterweisung im Notfallplan. |
Offen stehende Gefahrstoffe beim Umzug | Austreten giftiger Dämpfe, erhöhte Brandgefahr, Personengefährdung | Organisatorisch: Ordnungsgemäßes Verschließen, klare Transportwege, Checklisten; Persönlich: Tragen geeigneter Schutzausrüstung (Handschuhe, Atemschutz). |
Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel
Gefährdung | Mögliche Folgen | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Elektrischer Schlag bei Abbau oder Anschluss | Lebensgefahr, Verbrennungen, Herzrhythmusstörungen | Organisatorisch: Nur Elektrofachkräfte, 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik. Technisch: Spannungsfreiheit prüfen, Abdeckungen. |
Beschädigte Kabel/Leitungen durch Transportarbeiten | Kurzschluss, Brandgefahr, Ausfall von Maschinen | Technisch: Sichtprüfung, DGUV V3-Prüfung nach Installation; Organisatorisch: Umgehende Erneuerung beschädigter Kabel. |
Überlastung der Stromversorgung am neuen Standort | Überhitzung, Brand in Verteilungen, Ausfälle und Geräteschäden | Technisch: Prüfung auf ausreichende Dimensionierung, ggf. Erweiterung von Stromkreisen; Organisatorisch: Keine unsachgemäßen Mehrfachstecker. |
Brandschutz
Gefährdung | Mögliche Folgen | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Brandgefahr während Montagearbeiten (Funkenflug etc.) | Feuer, Rauchentwicklung, Gefahr für Personen und Sachwerte | Organisatorisch: Erlaubnisschein für Heißarbeiten, Entfernung brennbarer Materialien, Feuerlöschposten. Technisch: Abschirmungen, Schweißdecken. |
Unklare Fluchtwege/Notausgänge (verstellt durch Kartons) | Behinderung der Selbstrettung, Panik | Organisatorisch: Flucht- und Rettungspläne erstellen, Wege freihalten, Beschilderung anbringen. Mitarbeiterunterweisung zu Notausgängen. |
Fehlende oder ungeeignete Löschmittel | Unwirksame Brandbekämpfung, Ausbreitung des Feuers | Technisch: Anzahl und Typ der Feuerlöscher prüfen (z. B. CO₂-Löscher für Elektronik), Wartungsintervalle einhalten. Organisatorisch: Unterweisung. |
Ergonomische und organisatorische Aspekte
Gefährdung | Mögliche Folgen | Schutzmaßnahmen |
---|---|---|
Übermüdung und Stress bei Mitarbeitern | Fehler, Unachtsamkeit, gesundheitliche Beschwerden (Rücken etc.) | Organisatorisch: Ausreichende Pausen, realistische Umzugszeitpläne, ggf. externe Umzugshelfer. Persönlich: Gesundheitsschutz. |
Manuelle Lastenhandhabung (Kisten, Möbel) | Rückenschäden, Muskelverletzungen | Technisch: Transporthilfen wie Rollbretter, Hubwagen. Organisatorisch: Unterweisung in richtigem Heben/Tragen, Lastverteilung. |
Eingewöhnungsprobleme im neuen Arbeitsumfeld | Bedienfehler, psychische Belastungen, Demotivation | Organisatorisch: Einarbeitungszeit einplanen, Schulungen zu neuen Anlagen. Persönlich: Offenheit für Rückfragen, Ansprechpartner benennen. |
Empfohlene Maßnahmen und Präventionsstrategien
Nachfolgend eine Checkliste, die Unternehmen als Leitfaden dienen kann:
Vor dem Umzug
Projektteam Arbeitsschutz bilden: Zuständige Personen (Führungskräfte, SiFa, Betriebsarzt, Betriebsrat) frühzeitig einbinden.
Gefährdungsbeurteilung erstellen: Bereiche und Tätigkeiten definieren, Risiken systematisch erfassen, Maßnahmen planen.
Maßnahmenplan festlegen: Verantwortliche, Termine, Prioritäten bestimmen. Budget und Ressourcen klären.
Externe Spezialisten beauftragen: Professionelle Umzugs- oder Montagefirmen für Maschinen, Elektriker für Anschlüsse etc.
Mitarbeiter unterweisen: Sicherheitsregeln zum Umzug, richtiges Heben/Tragen, Verhalten auf der Baustelle.
Notfallorganisation prüfen: Rettungswege, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutz während des Umzugs sicherstellen.
Während des Umzugs
Sicherheitsaufsicht gewährleisten: Fachkundige Aufsicht (SiFa oder Koordinator) führt regelmäßige Kontrollen durch.
Absicherung und Kennzeichnung: Gefahrenbereiche (z. B. Kranhub) absperren, Warnschilder anbringen, Wege freihalten.
Kommunikation & Koordination: Kurze Abstimmungsrunden, klare Anweisungen, Abstimmung zwischen verschiedenen Teams.
Spontane Gefahren entschärfen: Bei unerwarteten Problemen Arbeit stoppen, Ersatzmaßnahmen ergreifen. Sicherheit vor Zeitdruck.
Erste Hilfe und Hygiene: Verbandmaterial, Löschmittel, Trinkwasser bereitstellen, Pausenbereiche definieren.
Nach dem Umzug
Prüfungen und Abnahmen: Elektrische Anlagen (DGUV V3), Maschinen, Regale – alles vor Inbetriebnahme kontrollieren.
Arbeitsplatzbegehung und Feinabstimmung: Neue Räume begehen, Abweichungen oder Mängel dokumentieren, Verbesserungen vornehmen.
Mitarbeiterunterweisung: Begrüßung am neuen Standort, Unterweisung zu Fluchtwegen, Notausgängen, Arbeitsmitteln.
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Erfahrungen aus dem Umzug einfließen lassen.
Nachbetreuung und kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Gespräche, ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) für offene Punkte und nachhaltige Optimierungen.