Effiziente Lagerung im Facility Management: Optimierung und Sicherheit
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LAGERUNG VON MÖBELN UND INVENTAR FÜR EINE SPÄTERE VERWENDUNG
Bei der Planung und Durchführung von großen Unternehmensumzügen ist die effektive Lagerung von Möbeln und Inventar für eine spätere Verwendung ein wesentlicher Bestandteil des Umzugsmanagements. Dies erfordert eine durchdachte Strategie, die sowohl logistische als auch finanzielle Aspekte berücksichtigt.
Eine sorgfältige Planung und Durchführung der Lagerung im Kontext von großen Unternehmensumzügen ist entscheidend, um den reibungslosen Betrieb während und nach dem Umzug zu gewährleisten. Eine angemessene Versicherung minimiert finanzielle Verluste bei Schäden oder Verlusten der gelagerten Güter.
Strategische Ansätze für Planung und Lagerung
Planung und Strategieentwicklung
Ziele definieren: Vor Beginn des Lagerprozesses müssen klare Ziele definiert werden, etwa ob die Lagerung kurz-, mittel- oder langfristig geplant ist und welche Gegenstände gelagert werden sollen.
Logistik planen: Die Logistik umfasst die Auswahl des richtigen Lagerorts, die Bestimmung der benötigten Lagerkapazität und die Planung des Transports vom alten zum neuen Lagerort.
Auswahl und Vorbereitung des Lagerorts
Klimakontrolle: Für die Lagerung von Möbeln und elektronischen Geräten ist oft eine klimakontrollierte Umgebung erforderlich, um Schäden durch Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen zu vermeiden.
Sicherheit: Die Sicherheitsvorkehrungen sollten umfassend sein, einschließlich Überwachungskameras, Sicherheitsschlosssystemen und Zugangskontrollen, um Diebstahl oder Beschädigung zu verhindern.
Zugänglichkeit: Der Lagerort sollte leicht zugänglich sein, um die Kosten und den logistischen Aufwand für das Ein- und Auslagern zu minimieren.
Verpackung und Schutz
Verpackungsmaterialien: Die Wahl der richtigen Verpackungsmaterialien ist entscheidend, um Schäden während der Lagerung und des Transports zu vermeiden. Artikel sollten in Schutzverpackungen eingewickelt und, wenn nötig, in speziell angefertigten Kisten verstaut werden.
Demontage: Große Möbelstücke sollten demontiert werden, um Platz zu sparen und Transportschäden zu vermeiden.
Inventarmanagement und Dokumentation
Inventarliste: Eine detaillierte Inventarliste aller gelagerten Gegenstände ist unerlässlich. Diese sollte Informationen zum Zustand der Gegenstände bei der Einlagerung und deren genaue Standorte im Lager enthalten.
Dokumentation: Die Dokumentation des Ein- und Auslagerungsprozesses hilft, den Überblick zu behalten und die Verwaltung zu erleichtern.
Lagerverträge sind ein zentraler Bestandteil des Managements von Lagerdienstleistungen, insbesondere bei der Lagerung von Unternehmensinventar und -möbeln.
Ein gut strukturierter Lagervertrag schützt sowohl den Lagerhalter als auch den Einlagerer und stellt sicher, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten klar verstehen.
Bestimmungen für Lagerverträge
Hinweispflicht für gefährliche Güter: Der Einlagerer ist verpflichtet, den Lagerhalter aktiv über jegliche Güter zu informieren, die feuer- oder explosionsgefährlich, strahlend, zur Selbstentzündung neigend, giftig, ätzend, übelriechend oder anderweitig gefährlich sein könnten. Diese Transparenz dient dem Schutz des Lagers, anderer gelagerter Güter und Personen. Der Lagerhalter stellt klare Sicherheitsrichtlinien zur Verfügung, die dem Einlagerer die spezifischen Anforderungen für gefährliche Güter deutlich machen. Diese Maßnahme fördert die Compliance und minimiert Risiken.
Leistungen des Lagerhalters: Lagerräume: Alle genutzten Lagerräume erfüllen stets aktuelle Sicherheits- und Umweltstandards. Bei Nutzung externer Lagerstätten garantiert der Lagerhalter, dass diese Drittanbieter ebenso diesen Standards entsprechen. Die relevanten Informationen über externe Lagerorte teilt der Lagerhalter umgehend schriftlich mit.
Lagerverzeichnis: Bei der Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Dieses Verzeichnis erleichtert die Transparenz und Zuordnung der Lagergüter. Es kann auf das Verzeichnis verzichtet werden, wenn die Güter direkt in versiegelte Container verbracht werden, die anschließend verschlossen bleiben. Der Einlagerer muss dem Verzicht auf das Lagerverzeichnis ausdrücklich zustimmen. Andernfalls wird ein detailliertes Verzeichnis erstellt, das für Transparenz und Sicherheit sorgt.
Dokumentation: Der Einlagerer erhält eine Kopie des Lagervertrags und des Lagerverzeichnisses. Bei Teilauslagerungen werden entsprechende Anpassungen im Lagerverzeichnis vorgenommen.
Ausgabe des Lagerguts: Der Lagerhalter darf das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrags mit Lagerverzeichnis aushändigen, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung des Empfängers. Der Lagerhalter ist verpflichtet, die Identität aller Personen zu überprüfen, die Lagergut entgegennehmen möchten, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang erhalten.
Empfangsbekenntnis: Bei vollständiger Auslieferung des Lagerguts ist der Einlagerer verpflichtet, ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen. Bei teilweiser Auslieferung werden entsprechende Anpassungen im Lagerverzeichnis vorgenommen. Das Empfangsbekenntnis enthält eine genaue Beschreibung des Zustandes der Güter bei der Auslieferung, um spätere Meinungsverschiedenheiten über mögliche Schäden zu vermeiden.
Zugang zum Lagergut: Während der Lagerdauer darf der Einlagerer das Lagergut während der Geschäftszeiten des Lagerhalters und in seiner Begleitung inspizieren. Ein Termin hierfür muss im Voraus vereinbart werden.
Mitteilungspflicht bei Adressänderung: Der Einlagerer hat eine angemessene Frist, um Adressänderungen in Textform zu kommunizieren.
Zahlung des Lagergeldes: Das monatliche Lagergeld ist vom Einlagerer im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, zu entrichten.
Kündigungsbestimmungen: Ist keine feste Laufzeit des Vertrags vereinbart, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine fristlose Kündigung möglich.
Die Versicherung von Lagergut ist entscheidend für den Schutz von Waren während der Lagerung
Versicherungstypen: Es gibt Grunddeckungen, die Basisrisiken abdecken, und Zusatzversicherungen für umfassenderen Schutz gegen Risiken wie Wasserschäden oder Diebstahl.
Wert des Lagerguts: Die Versicherungssumme sollte dem realen Wert der Güter entsprechen, unterstützt durch Belege wie Rechnungen oder Bewertungen.
Risikobewertung: Vor Abschluss einer Versicherung ist eine Bewertung nötig, die Lagerbedingungen, Sicherheitsvorkehrungen und Art der Güter berücksichtigt.
Versicherungsbedingungen und -ausschlüsse: Wichtig ist das Verständnis der Policenbedingungen und klar definierte Ausschlüsse, um Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.
Schadensmeldungen: Im Falle eines Schadens muss der Versicherungsnehmer wissen, wie und wann der Schaden zu melden ist.
Regelmäßige Überprüfung: Die Police sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den Schutz aktuell zu halten.
Regelmäßige Überprüfung und Wartung
Inspektionen: Regelmäßige Inspektionen des Lagerorts und der gelagerten Gegenstände sind wichtig, um sicherzustellen, dass diese in gutem Zustand bleiben.
Wartung: Gegebenenfalls sollte eine Wartung der gelagerten Gegenstände durchgeführt werden, besonders wenn es sich um technische Geräte oder Maschinen handelt.