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Gefährdungsbeurteilungen vor Einzug: Arbeitssicherheit und Gesundheit

Facility Management: Umzugsmanagement » Vorabmaßnahmen » Gefährdungsbeurteilungen vor Bezug

Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und müssen bei einem Umzug eines Unternehmens oder einer Abteilung vor der Wiederaufnahme der Arbeit durchgeführt werden

Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und müssen bei einem Umzug eines Unternehmens oder einer Abteilung vor der Wiederaufnahme der Arbeit durchgeführt werden

Sie dienen dazu, potenzielle Gefahren und Risiken am neuen Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken festzulegen. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung nach einem Umzug ist unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am neuen Standort zu gewährleisten. Sie hilft, Risiken zu minimieren und schafft eine sichere Arbeitsumgebung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Compliance durch umfassende Gefährdungsbeurteilungen bei Unternehmensumzügen

Ein Umzug bedeutet eine Veränderung der Arbeitsumgebung, die neue Gefahren und Risiken mit sich bringen kann

Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, diese neuen Gefahren zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dies gilt insbesondere nach Veränderungen im Betrieb, wie einem Umzug.

Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken

Neue Arbeitsumgebungen können unbekannte Risiken bergen, die zu Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Durch eine gründliche Gefährdungsbeurteilung können solche Risiken minimiert oder ganz vermieden werden.

Nach dem Umzug müssen alle neuen Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Arbeitsprozesse gründlich analysiert werden:

  • Räumliche Gegebenheiten: Größe, Anordnung und Beleuchtung der Räume.

  • Ergonomische Aspekte: Möbel und Arbeitsmittel müssen an die ergonomischen Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst sein.

  • Sicherheitsvorkehrungen: Vorhandensein von Fluchtwegen, Brandschutzmaßnahmen, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Notausgängen.

Im neuen Umfeld können unterschiedliche Gefahrenquellen auftreten, die identifiziert und bewertet werden müssen:

  • Physikalische Gefahren: Lärm, Vibrationen, extreme Temperaturen.

  • Chemische Gefahren: Umgang mit gefährlichen Stoffen, Dämpfen oder Flüssigkeiten.

  • Biologische Gefahren: Schimmel, Bakterien oder Viren.

  • Psychosoziale Gefahren: Stress, Arbeitsbelastung, Mobbing.

Räumliche und bauliche Veränderungen

  • Unübersichtliche Fluchtwege: Im neuen Gebäude können Flucht- und Rettungswege anders verlaufen und möglicherweise nicht ausreichend gekennzeichnet sein.

  • Bauliche Mängel: Nicht ausreichend gesicherte Treppen, instabile Regale oder mangelhafte elektrische Installationen.

Ergonomische Risiken

  • Unangepasste Arbeitsplätze: Neue Möbel oder Arbeitsmittel könnten nicht ergonomisch sein und zu gesundheitlichen Problemen wie Rückenschmerzen führen.

  • Ungeeignete Beleuchtung: Schlechte Lichtverhältnisse können zu Augenbelastungen und Kopfschmerzen führen.

Technische Gefahren

  • Elektrische Anlagen: Neue elektrische Installationen könnten fehlerhaft oder unzureichend abgesichert sein.

  • Maschinen und Geräte: Der Umgang mit neuen oder ungewohnten Maschinen kann zu Bedienfehlern und Unfällen führen.

Psychosoziale Risiken

  • Stress und Überlastung: Der Umzugsprozess selbst kann Stress und Unsicherheit bei den Mitarbeitern auslösen, was zu psychosozialen Belastungen führen kann.

  • Anpassungsprobleme: Schwierigkeiten bei der Eingewöhnung in die neue Umgebung und die Anpassung an veränderte Arbeitsabläufe.

Die identifizierten Gefahren müssen hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schwere der Folgen bewertet werden

Dies hilft, Prioritäten für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen festzulegen.

Auf Basis der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Diese können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Natur sein:

  • Technische Maßnahmen: Installation von Sicherheitsvorrichtungen, Verbesserung der Belüftung.

  • Organisatorische Maßnahmen: Anpassung der Arbeitsabläufe, Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter.

  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die getroffenen Maßnahmen müssen dokumentiert und allen betroffenen Mitarbeitern kommuniziert werden

Eine klare Dokumentation ist wichtig, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten und bei späteren Überprüfungen als Nachweis zu dienen.