Umzugsmanagement im Facility Management
Umzüge von Personen und Mobiliar
Die Norm DIN EN 15221 beschreibt das Facility Produkt {2430} „Umzüge von Personen und Mobiliar wie folgt: Veränderungen in der Organisation, die auch den Umzug von Mitarbeitern beinhalten.
Darin inbegriffen sind alle Kosten für die Bewegung von
Personen
Mobiliar
ICT-Geräten
und allen persönlichen Dingen.
Darin enthalten sind auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes und zwischen unterschiedlichen Gebäuden, wenn mehr als zehn Arbeitsplätze betroffen sind.“
Es bleibt natürlich dem jeweiligen Unternehmen überlassen, selbst bei Bedarf diese Definitionen anzupassen.
Unternehmen strukturieren mehr oder weniger häufig aus unterschiedlichen Anlässen um. Das erfolgt im Rahmen dessen, was die GEFMA-Richtlinie 100-2 unter der Lebenszyklusphase 6 bzw. 7 versteht. Sie vergrößern, verkleinern sich oder verlagern Produktionsstätten oder Teile davon in andere Gebäude am Standort, zu anderen Standorten oder gar in andere Länder. In diesem Zusammenhang sollen unter Umzügen selbstverständlich nicht private, sondern lediglich solche in den Unternehmen verstanden werden. Dabei geht es auch seltener um den kompletten Umzug von ganzen Betrieben oder Produktionsstätten, sondern eher um Organisationseinheiten, die hauptsächlich im Büro tätig sind.
So sieht es wohl auch die DIN EN 15221. Allerdings geht die Realität auch darüber hinaus, wenn technische Abteilungen, Betriebsteile oder ganze Produktionsbereiche umziehen. Aus diesem Grunde ergänzen wir dieses Facility Produkt um das Kapitel „Umzug von Unternehmen bzw. Produktionsstätten“.