Maschinen bestehen aus Bauteilen mit sehr unterschiedlicher Empfindlichkeit. Robuste Gestelle benötigen andere Schutzmaßnahmen als Präzisionsführungen, Elektronik, Sensorik, Optik oder lackierte Flächen. Vor Verpackung werden Transportdauer, Umschlaghäufigkeit, Vibration, Feuchte, Temperatur, Staub und mögliche Zwischenlagerung bewertet. Herstellerangaben haben Vorrang. Der Schutzbedarf wird je Baugruppe festgelegt und in Packlisten hinterlegt. So wird weder unnötig aufwendig verpackt noch empfindliche Technik mit einem allgemeinen Folienschutz unterschätzt. Schutzklassen können standardisiert werden, damit ähnliche Baugruppen einheitlich behandelt werden. Sonderanforderungen bleiben trotzdem maschinenbezogen dokumentiert und dürfen nicht durch eine pauschale Verpackungsvorschrift ersetzt werden.
Blankflächen, Lager und Präzisionsbauteile können bereits während kurzer Stillstandszeiten korrodieren. Je nach Schutzbedarf werden geeignete Konservierungsmittel, Trockenmittel, Barriereverpackungen oder kontrollierte Lagerbedingungen vorgesehen. Entleerte Systeme bleiben gegen Feuchteeintrag verschlossen. Bei längerer Lagerung sind Kontrollintervalle und gegebenenfalls Erneuerung der Konservierung festzulegen. Vor Wiederinbetriebnahme muss bekannt sein, welche Mittel entfernt, gereinigt oder rückstandsfrei behandelt werden müssen. Bei hygroskopischen oder klimatisch empfindlichen Komponenten wird der zulässige Zeitraum zwischen Öffnen der Verpackung und Montage definiert. So bleibt die Schutzwirkung bis zum tatsächlichen Einbau wirksam.
Verpackung muss die tatsächlichen Belastungen aus Heben, Kippen, Beschleunigen, Bremsen und Straßenfahrt aufnehmen. Baugruppen werden so fixiert, dass interne Bewegungen verhindert werden. Empfindliche Wellen, Schlitten oder Achsen erhalten Transportsicherungen. Verpackungen benötigen geeignete Anschlag- oder Stapelpunkte und dürfen nicht zu Fehlinterpretationen beim Umschlag führen. Schwerpunkt und zulässige Hebepunkte werden außen eindeutig markiert, sofern sie nicht unmittelbar erkennbar sind. Die Verpackung wird auf die vorgesehene Ladungssicherung abgestimmt. Zurrkräfte dürfen keine empfindlichen Gehäuse oder Präzisionsbauteile belasten; erforderliche Kraftübertragungspunkte werden konstruktiv vorgesehen.
Packstücke vollständig dokumentieren
Jedes Packstück erhält Identifikation, Maschinenbezug, Inhalt, Bruttoabmessungen, Masse, Schwerpunktinformation und Zielort. Bei mehreren Kisten oder Teiltransporten sorgt eine Packliste für Vollständigkeit. Kritische Zubehörteile, Dokumentationen, Sonderwerkzeuge und Befestigungssätze werden nicht anonym in Sammelbehältern transportiert. Schäden oder bereits vorhandene Gebrauchsspuren werden vor Verpackung fotografisch dokumentiert. Das erleichtert Wareneingang, Montage und Schadenklärung. Für wiederverwendbare Transportgestelle werden Identifikation, Prüfzustand und Rückführung organisiert. Dadurch bleiben Sondergestelle verfügbar und werden nicht nach einmaliger Nutzung unbeabsichtigt entsorgt.
Wareneingang am Ziel vorbereiten
Verpackung endet nicht am Zieltor. Für jedes Packstück ist festgelegt, ob es sofort geöffnet, klimatisch akklimatisiert, trocken zwischengelagert oder erst am Montageort ausgepackt wird. Sichtbare Verpackungsschäden werden vor weiterer Bewegung dokumentiert. Feuchteindikatoren oder Stoßindikatoren werden ausgewertet, wenn sie eingesetzt wurden. Konservierung und Transportsicherungen werden kontrolliert entfernt. Damit wird vermieden, dass ein äußerlich schadloser Transport durch falsches Auspacken oder zu frühe Inbetriebnahme Folgeschäden verursacht. Beim Auspacken wird Verpackungsmaterial unmittelbar getrennt und aus Montagebereichen entfernt. Freie Arbeitsflächen reduzieren Stolper- und Brandlasten und verbessern die Kontrolle über kleine Zubehörteile. Die Entsorgungswege werden bereits vorab festgelegt und gekennzeichnet.