Der Transportweg beginnt am Ausgangspunkt der Last und endet erst an der endgültigen Aufstellposition. Er umfasst Tore, Rampen, Flure, Aufzüge, Treppen, Außenflächen, Höfe und gegebenenfalls temporäre Öffnungen. Für kritische Lasten werden lichte Maße, Radien, Höhen, Neigungen, Bodenaufbauten, Schwellen und Engstellen vermessen. Baustellenstände und Restarbeiten sind einzubeziehen. Ein theoretisch ausreichender Türquerschnitt genügt nicht, wenn Kurvenfahrt, Verpackung oder Hebemittel zusätzliche Breite erfordern. Für wiederkehrende Transporte können Wegklassen mit zulässigen Abmessungen und Lasten definiert werden. Sondertransporte erhalten weiterhin eine Einzelfreigabe, sobald die Standardgrenzen überschritten werden.
Tragfähigkeit, Engstellen und Zwischenzustände sicher bewerten
Schwere Maschinen wirken nicht nur über ihr Gesamtgewicht. Räder, Rollen, Stützen, Hubwagen oder Kranabstützungen können hohe Punktlasten erzeugen. Deshalb werden Boden- und Deckentragfähigkeit für den tatsächlichen Transportzustand bewertet. Temporäre Lastverteilmaßnahmen müssen technisch dimensioniert und gegen Verrutschen gesichert sein. Aufzüge werden hinsichtlich Nutzlast, Kabinenmaß, Türbreite und zulässiger Lastverteilung geprüft. Wo statische Nachweise erforderlich sind, erfolgt die Bewertung durch entsprechend qualifizierte Fachplanung. Bei nicht eindeutig bekannten Bestandsdecken oder Bodenaufbauten sind belastbare Unterlagen zu beschaffen oder technische Untersuchungen zu veranlassen. Erfahrungswerte aus früheren Transporten ersetzen keinen Tragfähigkeitsnachweis.
Prüffeld
Zu erfassen
Freigabekriterium
Geometrie
Breiten, Höhen, Radien, Neigungen, Schwellen
Last einschließlich Verpackung und Transportmittel passt
Tragfähigkeit
Flächen- und Punktlasten, Aufzug, Rampen
nachgewiesene Belastbarkeit
Gebäudeschutz
Boden, Wände, Türen, Aufzüge
geeignete Schutzmaßnahmen ohne neue Gefährdung
Sicherheit
Fluchtwege, Brandschutz, Beleuchtung, Absperrung
sichere Passage und erhaltene Rettungsfunktion
Aktualität
Baustellenstand, Hindernisse, Wetter
unmittelbare Wegfreigabe vor Transport
Schutz des Gebäudes planen
Transportwege erhalten angepasste Schutzmaßnahmen für Boden, Türen, Wände, Aufzüge und empfindliche Oberflächen. Schutzmaterial darf selbst keine Stolperstellen, unzulässige Brandlast oder Behinderung von Fluchtwegen erzeugen. Bei Baustellen- oder Mischbetrieb werden Verschmutzungszonen und Reinigungsintervalle festgelegt. Schäden werden vor Beginn dokumentiert und nach Transport kontrolliert. Dadurch lassen sich Verantwortlichkeiten klarer zuordnen und unnötige Auseinandersetzungen über Vorschäden vermeiden. Schutzsysteme werden nach Belastungsart ausgewählt. Dünne Abdeckungen können Oberflächen schützen, verteilen aber keine hohen Punktlasten; Lastverteilung und Oberflächenschutz sind technisch getrennte Aufgaben.
Flucht- und Rettungswege erhalten
Umzugsmaterial, Verpackungen und Zwischenlager dürfen notwendige Flucht- und Rettungswege nicht unzulässig einengen. Temporäre Sperrungen oder geänderte Wege werden abgestimmt, gekennzeichnet und zeitlich begrenzt. Brandschutztüren, Feuerlöscheinrichtungen und Rettungszeichen bleiben zugänglich. Die Anforderungen der ArbStättV und insbesondere der ASR A1.8, A2.2 und A2.3 sind für die jeweilige Nutzung zu beachten. Bei Veränderungen des Brandschutzkonzepts ist die dafür zuständige Stelle einzubinden. Temporäre Fluchtwegänderungen werden auch in Unterweisungen, Beschilderung und gegebenenfalls Alarmorganisation nachvollzogen. Die sichere Selbstrettung darf nicht auf Ortskenntnis einzelner Projektmitarbeiter angewiesen sein.
Wegfreigabe unmittelbar vor Nutzung
Kurz vor einem Schwertransport wird der reale Weg nochmals geprüft. Baustellenmaterial, geparkte Fahrzeuge, neue Einbauten oder geänderte Bodenöffnungen können eine zuvor freigegebene Route unbrauchbar machen. Die Wegfreigabe bestätigt Maße, Tragfähigkeit, Schutzmaßnahmen, Beleuchtung, Sperrungen und freie Passage. Nach Abschluss werden temporäre Einbauten kontrolliert entfernt und der sichere Normalzustand wiederhergestellt. Die Wegfreigabe benennt ein Zeitfenster. Nach wesentlichen Änderungen des Bauzustands, Unwettern oder neuen Hindernissen wird sie erneut geprüft, statt ihre Gültigkeit bis Projektende pauschal anzunehmen. Verantwortliche Sperrposten und Einweiser werden für dieses Zeitfenster eindeutig benannt.